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Formular bei Problemen mit Zoll (fehlendes CE Zeichen, einfuhr, Bedienungsanleitung)

Angaben im Formular bitte selber jeweils ergänzen



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Guten Tag,


Hiermit nehme ich wie folgt Stellung zu Ihrem Schreiben vom xxxx, in dem mir die Übergabe der beiden Geräte verweigert wird:

Sie berufen sich dabei auf die Mitteilungen der Bundesnetzagentur, Standort xxxx, in der das Inverkehrbringen untersagt wird. Begründet wird die Ablehnung mit der nicht richtlinienkonformen CE Kennzeichnung und der fehlenden EG Konformitätserklärung, sowie der fehlenden deutschen Bedienungsanleitung.

Dazu erkläre ich Folgendes und zitiere die Ausnahmeregelungen zum Thema „Inverkehrbringen“:

Ausnahmen:
Der Blue Guide der EU von 2002 sieht einen Ausnahmekatalog von Tatbeständen vor, die nicht als „Inverkehrbringen“ gelten sollen und somit keine verordnungsspezifischen Pflichten der Hersteller und Händler begründen können.

Es handelt sich nicht um ein Inverkehrbringen:

§ wenn ein Hersteller aus einem Drittland ein Produkt seinem in der Gemeinschaft niedergelassenen Bevollmächtigten überlässt, den er damit beauftragt hat, dafür zu sorgen, dass das Produkt die Richtlinie erfüllt

§ wenn ein Produkt einem Hersteller für weitere Vorgänge überlassen wird (z. B. Montage, Verpackung, Verarbeitung oder Etikettierung). Ein Produkt gilt erst dann als in Verkehr gebracht, wenn alle verarbeitungstechnischen Vorgänge abgeschlossen und es für den Absatz bereitgehalten wird. Vorgänge, die lediglich der Vorbereitung des Vertriebs (Aussonderung, Ent- oder Beladung etc.) dienen, untermalen diesem Ausnahmetatbestand nicht

§ wenn das Produkt vom Zoll (noch) nicht zum freien Verkehr abgefertigt oder einem anderen Zollverfahren unterworfen worden ist (z. B. Transit, Lagerhaltung oder vorübergehende Einfuhr), oder wenn es sich in einem Zollfreigebiet befindet

§ wenn das Produkt in einem Mitgliedstaat für den Export in ein Drittland hergestellt wurde

§ wenn das Produkt auf Fachmessen, Ausstellungen oder Demonstrationsveranstaltungen gezeigt wird, bevor es überhaupt zum Vertreib bereitgestellt wird ´

§ wenn sich das Produkt im Lager des Herstellers oder seines in der Gemeinschaft niedergelassenen Bevollmächtigten befindet, wo es noch nicht bereitgestellt wird, sofern die anwendbaren Richtlinien keine anderslautenden Bestimmungen enthalten.


Hiermit berufe ich mich auf die o.g. Ausnahmen, da der Hersteller der Geräte, die Fa. XXX (Bsp. Xiaomi (http://www.mi.com):

§ mir als Bevollmächtigtem der die beiden Geräte überlässt um diese zu überprüfen und auf Fachmesseähnlichen Internetplattformen zu zeigen

§ mir diese Geräte für weitere Vorgänge z.B. der Überprüfung auf notwendige Vorgehensweisen zur Erfüllung der Richtlinien für den offiziellen, gewerblichen Vertrieb kostenlos überlassen werden

§ mir persönlich diese Geräte alleine zur Verfügung gestellt werden und diese, da sie noch nicht den Vorschriften entsprechen, nicht in den Verkehr gebracht werden.

Ich bin kein Endverbraucher, an den diese Geräte zur Inbetriebnahme und Nutzung verkauft oder überlassen werden.

Ich beantrage daher weder die Rücksendung der Ware, noch deren Vernichtung.
Da die Hinderungsgründe der Marktüberwachungsbehörden nicht zutreffend sind, berufe ich mich auf die Ausnahmeregelung und meine oben gemachten Angaben und bitte um schnellstmögliche Freigabe der Sendung an mich.

Mit freundlichen Grüßen



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Vielen Dank an @Tetzi